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ACHTUNG!

Für alle Mitglieder in Österreich wichtige Info zum Zuchtgeschehen!

Leitfaden zur Beurteilung von Qualzuchtmerkmalen bei Hunden!

Veröffentlichung gemäß Beschlussfassung des Vollzugsbeirates in der 13. Sitzung vom

13. März 2018

Überarbeitung 07/2023 gemäß den Entschlüssen der Sitzung des Vollzugsbeirates vom

25.05.2023

Erbliche Erkrankungen bei Hunden - Qualzucht.

Unterstützungsunterlage für den Vollzug des Absatz 1 des § 5 (2) des Tierschutzgesetzes

und der vorgesehenen Dokumentationspflicht.

Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Screeningverfahren und deren züchterische

Konsequenzen für die wichtigsten Hunderassen in Österreich auf Basis der ÖKV Zuchtbestimmungen

(meist Zucht- und Eintragungsordnung genannt) bzw. der dem ÖKV zugehörigen Zuchtvereine der

jeweiligen Rassen.

 

Diese Auflistung für die Zucht- und Eintragungsordnung ist für Österreich für alle bindend.

Beachten Sie unbedingt die Beschreibung in den Spalten!

- Qualzuchtmerkmal / erbliche Erkrankung

- Screening

- Zuchtstrategie

In diesen Bereichen sind die Auflagen NICHT identisch mit den Zuchtbestimmungen der FCG e.V.

Was bedeutet das für Sie?

 

Für Sie als Züchter in Österreich ist als Erstes die Anforderungsliste der BH maßgebend.

So sind die Untersuchungen nach der Vorgabe zu nachzuweisen. Das ist für Sie Voraussetzung für die Tätigkeit in der Hundezucht.

Wichtig für die Mitglieder der FCG e.V.

Bevor Sie die Untersuchungen angehen, ist zu beachten, dass Sie Kombinationen in der Zucht- und Eintragungsordnung von Österreich vorfinden, die in der FCG e.V. keine Gültigkeit haben.

Von der FCG e.V. werden schon seit zig Jahren Untersuchungen für eine gesunde Hundezucht gefordert, die nur teilweise oder gar nicht in der Eintragungsordnung von Österreich aufgeführt sind.

Hier eine kurze und sehr kleine Übersicht nur auszugsweise, gültig für die Mitglieder der FCG e.V.!

Beispiel: 1

Augenuntersuchung hier ist eine manuelle Screeninguntersuchung gefordert. Die manuelle Augenuntersuchung ist in der FCG e.V. nicht ausreichend. Wenn für ein und dieselbe Erkrankung auch ein Gentest zur Verfügung steht. Züchter in der FCG e.V. müssen diese Untersuchung dann auch noch per Gentest erbringen.

Beispiel: 2

Zu den geforderten DNA / Genuntersuchungen:

Hunde ohne Gentest dürfen so nach Eintragungsordnung von Österreich, mit einen DNA getesteten freien Partner verpaart werden.

In der FCG e.V., dürfen generell Hunde ohne Gentest wie auch Hunde mit dem Testergebnis Affected / Befallen nicht verpaart werden.

Beispiel: 3

In der Eintragungsordnung von Österreich steht, es gibt eine Zuchterlaubnis, wenn in der Ahnentafel der Vermerk „frei durch Abstammung" steht.

In der FCG e.V. gibt es keine Zuchterlaubnis, wenn in der Ahnentafel der Vermerk „frei durch Abstammung" steht. Hier muss der Gentest zu dem betreffenden Hund erbracht werden.

Beispiel: 4

In der Eintragungsordnung von Österreich ist bei Röntgenvorgaben sehr oft nur HD und oder ED angegeben.

In der FCG e.V. muss generell bei Hunden ab ca. 45 cm Widerristhöhe bei Röntgenuntersuchungen HD, ED, und OCD gemacht werden. Zur Beachtung auch einige Kleinrassen fallen darunter, Näheres bei dem Zuchtbuchamt der FCG e.V.

Beispiel: 5

In der Eintragungsordnung von Österreich finden Sie Angaben, HD-A, HD-B, HD-C zur

Zucht zugelassen.

In der FCG e.V. kann HD-B = HD Verdacht/Übergangsform nur mit HD - A = HD frei verpaart werden.

Eine Zuchtzulassung egal welche Hunderasse mit HD – C oder höher (wie C2, D, E), ist in der FCG e.V. nicht möglich.

Bei OCD Untersuchungen ist in der FCG e.V. nur OCD – frei mit OCD – frei zugelassen.

Bei ED Untersuchungen ist in der FCG e.V. ED – frei mit ED – frei ist zugelassen, eine Ausnahme kann im äußersten Fall nach einer Überprüfung durch das Zuchtbuchamt mit ED – Grenzfall unter Auflagen gestattet werden.

 

Liebe Mitglieder der FCG e.V.,

um Ihnen das Lesen von vielen Vergleichen zu ersparen wird empfohlen, bei dem Zuchtbuchamt der FCG e.V. anzufragen. So können wir Sie in Ihrer Hundezucht umfänglich unterstützen.

Für das Erreichen eines Zuchtzieles ist die Selektion die Regel der Bestimmung.

Es ist falsch die Bestimmungen so zu Regel, dass es für die Zucht reicht.

 

In diesem Sinne machen wir weiter.

Ihre FCG e.V.

Die "Föderation Canis Germany"

ist als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken für Tierschutz und Tierzucht dienend anerkannt.